Gesetze / Auslandskostenverordnung
AKostV 2002§ 2 Wertgebühr
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AKostV%202002/2#abs-1 (1) Wird die Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung erhoben, so ist dieser nach den Wertermittlungsvorschriften (Anlage 2) zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AKostV%202002/2#abs-2 (2) Die Wertgebühr bestimmt sich nach der Wertgebührentabelle (Anlage 3).